AGB

Unsere AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Thomas Scholz / Elektrofahrzeuge und Maschinen.

Wir bedanken uns für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf unserer Webseite www.t-scholz.de und/oder beigefügter AGB’s annehmen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im
Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 2 Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen, in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentum – und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche Zustimmung.

Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Kaufgegenstand im Eigentum der Firma Thomas Scholz / Elektrofahrzeuge und Maschinen.
Sicherungsübereignungen und Verpfändungen sind nicht zulässig.

Die in den Angeboten der Firma Thomas Scholz / Elektrofahrzeuge und Maschinen vereinbarten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, Nettopreise ab Rheurdt ausschließlich Verpackung Fracht und Transportversicherung.
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Die Zahlung ist entsprechend der Auftragsbestätigung bzw. Angebotes oder bei Fehlen einer solchen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu leisten.

Ein Abzug von Skonto ist ohne vorherige schriftliche Absprache nicht zulässig.
Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingung sind vom Besteller Zinsen in Höhe
von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist
geschuldet.
Im Falle von des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu – es sei denn die Lieferung ist offensichtlich Mangelhaft. Der einbehaltene Betrag muss in diesem Fall in einem angemessenen Verhältnis zur voraussichtlichen Nacherfüllung bzw. Nachbesserung stehen.
Sofern kein Festpreis getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn, – Material und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme – oder Schuldverzug geraten ist.

Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als
Euro 5.000,00.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen die es der Firma Thomas Scholz
Elektrofahrzeuge und Maschinen erschweren oder unmöglich machen eine termingerechte Lieferung zu bewerkstelligen ( z.B. Streik, Betriebsstörung, behördliche Anordnung, Mangel an Transportmittel ) sind nicht durch uns zu vertreten.

Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit erlaubt.

§ 7 Gefahrenübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit dem Verlassen des Werks/Lager/Büroräumen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Dieser gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, oder war, die Frachtkosten trägt.
Dies gilt auch bei Teillieferungen und Teilleistungen.
Angelieferte Gegenstände sind- auch wenn sie Mängel aufweisen – vom Besteller entgegenzunehmen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet , solange das Eigentum noch nicht auf Ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet , diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Wartungs-und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns, in der Höhe des mit uns vereinbarten Faktura Endbertages
( einschließlich MwSt) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt.
Die Be-und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache, zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress

Gewährleistungsrecht des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 3 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, Batterien in 6 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Bei gebrauchten Waren reduziert sich die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate. Auf gebrauchte Batterien entfällt die Gewährleistung.
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mängel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Kleinere Mängel werden vom Besteller auf eigene Kosten selber behoben.
Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Rückgriffs- Ansprüche bleiben von vorherstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller-unbeschadet etwaiger Schadensansprüche -vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung entstehen.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeit,- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht Ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch.

Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 10 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. (CISG)

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alles Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksam Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Rheurdt den 02.01. 2009

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